In Österreich trat im Jahr 1997 das Führerscheingesetz (FSG) in Kraft. Umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigten, dass durch Verkehrssicherheitsmaßnahmen die Rückfallquote verkehrsauffälliger Kraftfahrer:innen signifikant gesenkt werden kann. Aus dieser wissenschaftlich erwiesenen Wirksamkeit kam es folglich zur Verankerung von gesetzlichen Grundlagen.
Der Allgemeine Arbeitskreis Autonomer Verkehrspsychologen (AAAV) wurde im Februar 2000 gegründet und vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) mit der Zahl 424.043/3/1-II/B/8/00 als anerkannte verkehrspsychologische Untersuchungsstelle und mit der Zahl 424.043/3-II/B/8/00 anerkannte verkehrspsychologische Nachschulungsstelle ermächtigt. Seit über 20 Jahren sind berufene Verkehrspsychologen:innen in allen Bundesländern erfolgreich in diesem Bereich aktiv.
Wir sind gerne für Sie da und sichern Ihnen eine rechtzeitige Beratung und Hilfestellung. Zudem verschaffen wir Ihnen zeitliche und räumliche Vorteile. Unser Leistungsangebot findet in entspannter und angenehmer Atmosphäre statt.
Wir versichern Ihnen höchste Verschwiegenheit. Alle Daten und Ergebnisse der verkehrspsychologischen Untersuchung werden von uns vertraulich behandelt. In der Nachschulung achten wir auf die individuelle Aufnahmefähigkeit und Akzeptanz der Inhalte durch lebensnahe Lernsituationen. Alle persönlichen Angaben und Diskussionsbeiträge in der Nachschulung werden von uns vertraulich und diskret behandelt.
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