Haben Sie Fragen, wie Sie Ihren Führerschein zurückerhalten können, zu den Bescheiden und dem Behördenkontakt, zur weiteren Vorgangsweise, zu Terminen, der zeitlichen Einteilung, zu den finanziellen Belastungen?
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Wichtig! Sie müssen im nüchternen Zustand (0,0 Promille), sowie ohne sonstige Beeinträchtigung (Suchtmittel, Medikamente…) zur VPU erscheinen.
Da die VPU ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit erfordert und über einen Zeitraum von ca. 3 bis 4 Stunden erstreckt, sollten Sie möglichst ausgeruht sein und sich auch in einer guten gesundheitlichen Verfassung befinden.
Die verkehrspsychologische Untersuchung besteht aus zwei Teilen – einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen oder einer Verkehrspsychologin und einer Testung. Für die Untersuchung sind keine Computerkenntnisse notwendig. Vor jeder Testphase gibt es eine Instruktions- und eine Übungsphase um erfolgreich unterwegs zu sein.
Im kraftfahrspezifischen Leistungsbereich werden die Überblicksgewinnung in komplexen Verkehrssituationen, die Aufmerksamkeit/Konzentration, die Belastbarkeit/Reaktionssicherheit, die visuelle und motorische Reaktionsfähigkeit, die sensomotorische Koordinationsleistung, sowie die intellektuellen Voraussetzungen erhoben.
Die Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung stützt sich auf die verkehrsrelevanten Ansichten der Persönlichkeit wie beispielsweise Verantwortungs- und Risikobewusstsein und der Anpassungsbereitschaft.
Finally wird mit Ihnen ein ausführliches Gespräch über die Ergebnisse hinsichtlich der Überprüfung geführt.
Fragen zur allgemeinen Lebenssituation, zur Persönlichkeit, zu sozialer Integration und sozialen Beziehungen,
zu beruflichen und wirtschaftlichen Perspektiven. Persönliche Sichtweise über die Verkehrsvorgeschichte und persönliche Hintergründe die in diesem Zusammenhang aufgetreten sind. (ca. 30 bis 60 Minuten)
(ca. 1-2 Stunde)
(ca. 1-2 Stunden)
Die finanzielle Belastung für die komplette VPU (Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der Bereitschaft zur Anpassung an das Verkehrsgeschehen) beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 576,- (inkl. 20% MwSt.).
Die finanzielle Belastung für die komplette VPU (Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der Bereitschaft zur Anpassung an das Verkehrsgeschehen) beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 576,- (inkl. 20% MwSt.).
Wichtig! Sie müssen im nüchternen Zustand (0,0 Promille), sowie ohne sonstige Beeinträchtigungen (Suchtmittel, Medikamente…) zur VPU erscheinen.
Da die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit erfordert und über einen Zeitraum von ca. 1,5 bis 2,5 Stunden erstreckt, sollten Sie möglichst ausgeruht sein und sich auch in einer guten gesundheitlichen Verfassung befinden.
Die verkehrspsychologische Untersuchung besteht aus zwei Teilen – einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen oder einer Verkehrspsychologin und einer Testung. Für die Untersuchung sind keine Computerkenntnisse notwendig. Vor jeder Testphase gibt es eine Instruktions- und eine Übungsphase, um erfolgreich unterwegs zu sein.
Im kraftfahrspezifischen Leistungsbereich werden die Überblicksgewinnung in komplexen Verkehrssituationen, die Aufmerksamkeit/Konzentration, die Belastbarkeit/Reaktionssicherheit, die visuelle und motorische Reaktionsfähigkeit, die sensomotorische Koordinationsleistung, sowie die intellektuellen Voraussetzungen erhoben.
Finally wird mit Ihnen ein ausführliches Gespräch über die Ergebnisse hinsichtlich der Überprüfung geführt.
Fragen zur allgemeinen Lebenssituation, zur Persönlichkeit, zu sozialer Integration und sozialen Beziehungen,
zu beruflichen und wirtschaftlichen Perspektiven. Persönliche Sichtweise über die Verkehrsvorgeschichte und persönliche Hintergründe die in diesem Zusammenhang aufgetreten sind. (ca. 30 bis 60 Minuten)
(ca. 1 -2 Stunden)
Die finanzielle Belastung für die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 217,20 (inkl. 20% MwSt.).
Die finanzielle Belastung für die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene
EUR 217,20 (inkl. 20% MwSt.).
Wichtig! Sie müssen im nüchternen Zustand (0,0 Promille), sowie ohne sonstige Beeinträchtigung (Suchtmittel, Medikamente…) zur VPU erscheinen.
Da die Überprüfung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit erfordert und über einen Zeitraum von ca. 1,5 bis 2,5 Stunden erstreckt, sollten Sie möglichst ausgeruht sein und sich auch in einer guten gesundheitlichen Verfassung befinden.
Die verkehrspsychologische Untersuchung besteht aus zwei Teilen – einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen oder einer Verkehrspsychologin und einer Testung. Für die Untersuchung sind keine Computerkenntnisse notwendig. Vor jeder Testphase gibt es eine Instruktions- und eine Übungsphase, um erfolgreich unterwegs zu sein.
Die Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung stützt sich auf die verkehrsrelevanten Ansichten der Persönlichkeit wie beispielsweise Verantwortungs- und Risikobewusstsein und der Anpassungsbereitschaft.
Finally wird mit Ihnen ein ausführliches Gespräch über die Ergebnisse hinsichtlich der Überprüfung geführt.
Fragen zur allgemeinen Lebenssituation, zur Persönlichkeit, zu sozialer Integration und sozialen Beziehungen, zu beruflichen und wirtschaftlichen Perspektiven. Persönliche Sichtweise über die Verkehrsvorgeschichte und persönliche Hintergründe die in diesem Zusammenhang aufgetreten sind. (ca. 30 bis 60 Minuten)
(ca. 1 - 2 Stunden)
Die finanzielle Belastung für die Überprüfung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 360,- (inkl. 20% MwSt.).
Die finanzielle Belastung für die Überprüfung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene
EUR 360,- (inkl. 20% MwSt.).
Wichtig! Sie müssen im nüchternen Zustand (0,0 Promille), sowie ohne sonstige Beeinträchtigungen (Suchtmittel, Medikamente…) zur Nachschulung erscheinen.
Die Nachschulung betreffend einer Alkoholauffälligkeit umfasst vier Kurstermine zu je 3 Stunden und 30 Minuten und wird in Gruppen von mindestens 6 bis höchstens 12 Personen durchgeführt. Bei einer wiederholten Verkehrsauffälligkeit innerhalb von 5 Jahren ist eine zusätzliche Einzelstunde zu absolvieren. Grundsätzlich wird eine Kurssitzung pro Woche abgehalten. Die Kurstermine werden mit der Gruppe vereinbart, sodass allen Kursteilnehmer:innen eine regelmäßige Anwesenheit ermöglicht wird.
Im Rahmen der Nachschulung für alkoholauffällige Lenker sind die Ursachen, die zur Anordnung dieser Maßnahme geführt haben, zu erörtern, der Bezug des Fehlverhaltens zu persönlichen Einstellungen bewusst zu machen und die Möglichkeiten für ihre Beseitigung zu behandeln. Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkung des Alkohols auf die Verkehrsteilnehmer sollen geschlossen und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt, erprobt und ansatzweise stabilisiert werden, um Trinkgewohnheiten zu ändern und Alkoholkonsum und Lenken künftig zuverlässig zu trennen. Durch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster sollen die Möglichkeiten zur Selbstkontrolle gefördert werden, die die Kursteilnehmer in die Lage versetzen sollen, einen Rückfall in weitere Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss zu vermeiden.
Die finanzielle Belastung einer Nachschulung bei Alkoholauffälligkeit beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 645,-. Wird aufgrund einer wiederholten Verhaltensauffälligkeit innerhalb von 5 Jahren eine zusätzliche Einzelstunde angeordnet, erhöht sich die finanzielle Belastung auf EUR 774,-.
Die finanzielle Belastung einer Nachschulung bei Alkoholauffälligkeit beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 645,-. Wird aufgrund einer wiederholten Verhaltensauffälligkeit innerhalb von 5 Jahren eine zusätzliche Einzelstunde angeordnet, erhöht sich die finanzielle Belastung auf EUR 774,-.
Wichtig! Sie müssen im nüchternen Zustand (0,0 Promille), sowie ohne sonstige Beeinträchtigungen (Suchtmittel, Medikamente…) zur Nachschulung erscheinen.
Die Nachschulung betreffend einer Verkehrsauffälligkeit umfasst 4 Kurstermine zu je 2 Stunden und 30 Minuten. Grundsätzlich wird eine Kurssitzung pro Woche abgehalten. Zudem wird behördlich eine Beobachtungsfahrt mit einem Fahrschulfahrzeug angeordnet. Die Kurstermine werden mit Ihnen so vereinbart, sodass Ihnen eine regelmäßige Anwesenheit ermöglicht wird.
Ziel dieses Kurstyps ist die Herstellung eines normgerechten, sicherheitsbewussten und rücksichtsvollen Fahrverhaltens beim Kursteilnehmer, insbesondere durch Änderung der Einstellung zu anderen Verkehrsteilnehmern, durch Förderung des Risikobewusstseins und durch Entwicklung einer realistischen Selbsteinschätzung sowie durch Verbesserung der Gefahrenerkennung. Dabei soll der Kursteilnehmer dazu angeleitet werden, sich mit den persönlichen Voraussetzungen seines Fehlverhaltens auseinander zu setzen und sich der Beziehung zwischen seinem Fehlverhalten, seiner Einstellung und seinen Persönlichkeitsmerkmalen unter Einbindung der Verhaltensbeobachtungen bei der Fahrprobe bewusst werden.
Die finanzielle Belastung einer Nachschulung bei Verkehrsauffälligkeit beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 645,-. Wird aufgrund einer wiederholten Verhaltensauffälligkeit innerhalb von 5 Jahren eine zusätzliche Einzelstunde angeordnet, erhöht sich die finanzielle Belastung auf EUR 774,-.
Die finanzielle Belastung einer Nachschulung bei Verkehrsauffälligkeit beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 645,-. Wird aufgrund einer wiederholten Verhaltensauffälligkeit innerhalb von 5 Jahren eine zusätzliche Einzelstunde angeordnet, erhöht sich die finanzielle Belastung auf
EUR 774,-.
Wichtig! Sie müssen im nüchternen Zustand (0,0 Promille), sowie ohne sonstige Beeinträchtigungen (Suchtmittel, Medikamente…) zur Nachschulung erscheinen.
Die Nachschulung betreffend sonstige Problematik (Suchtmittel, Medikamente…) umfasst vier Kurstermine zu je 3 Stunden und 15 Minuten und wird in Gruppen von mindestens 6 bis höchstens 12 Personen durchgeführt. Grundsätzlich wird eine Kurssitzung pro Woche abgehalten. Bei einer wiederholten Verkehrsauffälligkeit innerhalb von 5 Jahren ist eine zusätzliche Einzelstunde zu absolvieren. Die Kurstermine werden mit der Gruppe vereinbart, sodass allen Kursteilnehmer:innen eine regelmäßige Anwesenheit ermöglicht wird.
Im Rahmen dieser Nachschulung sollen adäquate Verhaltensstrategien entwickelt werden, um das Lenken von Kraftfahrzeugen unter spezieller Beeinträchtigung künftig zu vermeiden. Ziel des Kurses ist es, die Motive und Probleme für den Substanz- oder Medikamentenmissbrauch und den Gefahren im Straßenverkehr bewusst zu machen. Wissenslücken über die Wirkung der Substanzen oder Medikamente auf die Verkehrsteilnehmer:innen sollen geschlossen werden. Um zu einem Ausstieg aus dem Substanz- oder Medikamentenkonsum zu motivieren, werden individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt, erprobt und stabilisiert, damit die Zuverlässigkeit im Straßenverkehr wieder hergestellt wird.
Die finanzielle Belastung einer Nachschulung bei sonstiger Problematik wie beispielsweise der Konsum von Suchtmittel oder Medikamenten beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 645,-. Wird aufgrund einer wiederholten Verhaltensauffälligkeit innerhalb von 5 Jahren eine zusätzliche Einzelstunde angeordnet, erhöht sich die finanzielle Belastung auf EUR 774,-.
Wichtig! Sie müssen im nüchternen Zustand (0,0 Promille), sowie ohne sonstige Beeinträchtigungen (Suchtmittel, Medikamente…) zur Nachschulung erscheinen.
Die Nachschulung umfasst zwei Kurstermine zu je 2 Stunden und 30 Minuten. Grundsätzlich wird eine Kurssitzung pro Woche abgehalten. Die Kurstermine werden mit Ihnen so vereinbart, sodass Ihnen eine regelmäßige Anwesenheit ermöglicht wird.
Im Rahmen dieser Nachschulung sollen adäquate Verhaltensstrategien entwickelt werden, um eine wiederholte Verkehrsauffälligkeit künftig zu vermeiden. Die Kursteilnehmer:innen sollen sich dabei mit ihren persönlichen Hintergründen ihres Fehlverhaltens auseinandersetzen und sich der Beziehung zwischen ihrem Fehlverhalten und ihren persönlichen Lebenshaltungen bewusstwerden, um sich künftig zuverlässig im Straßenverkehr zu bewegen.
Die finanzielle Belastung einer Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 258,-.
Wichtig! Sie müssen im nüchternen Zustand (0,0 Promille), sowie ohne sonstige Beeinträchtigungen (Suchtmittel, Medikamente…) zur VPU erscheinen.
Da die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit für die FS-Gruppe 2 ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit erfordert und über einen Zeitraum von ca. 1 bis 2 Stunden erstreckt, sollten Sie möglichst ausgeruht sein und sich auch in einer guten gesundheitlichen Verfassung befinden.
Die verkehrspsychologische Untersuchung besteht aus zwei Teilen – einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen oder einer Verkehrspsychologin und einer Testung. Für die Untersuchung sind keine Computerkenntnisse notwendig. Vor jeder Testphase gibt es eine Instruktions- und eine Übungsphase, um erfolgreich unterwegs zu sein unterwegs zu sein.
Im kraftfahrspezifischen Leistungsbereich werden die Überblicksgewinnung in komplexen Verkehrssituationen, die Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit, die Belastbarkeit/Reaktionssicherheit, die visuelle und motorische Reaktionsfähigkeit und die sensomotorische Koordinationsleistung erhoben.
Finally wird mit Ihnen ein ausführliches Gespräch über die Ergebnisse hinsichtlich der Überprüfung geführt.
Fragen zur allgemeinen Lebenssituation, zur Persönlichkeit, zu sozialer Integration und sozialen Beziehungen, zu beruflichen und wirtschaftlichen Perspektiven (ca. 30 bis 45 Minuten).
(ca. 1 bis 1,5 Stunden)
Die finanzielle Belastung für die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit für die FS-Gruppe 2 beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 156,- (inkl. 20% MwSt.).
Die finanzielle Belastung für die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit für die FS-Gruppe 2 beträgt derzeit gesetzlich vorgeschriebene EUR 156,- (inkl. 20% MwSt.).
NUR IN KÄRNTEN
Wichtig! Sie müssen im nüchternen Zustand (0,0 Promille), sowie ohne sonstige Beeinträchtigungen (Suchtmittel, Medikamente…) zum verkehrspsychologischen Gruppengespräch erscheinen.
Das verkehrspsychologische Gruppengespräch umfasst insgesamt 3 UE (150 Minuten) und wird in Gruppen von mindestens 6 bis höchstens 12 Personen durchgeführt, der das verkehrspsychologische Gruppengespräch (laut Gesetz 1,5 UE) und das Gefahrenwahrnehmungstraining (laut Gesetz 1,5 UE) abdeckt.
Im Rahmen des verkehrspsychologischen Gruppengesprächs sind die für Fahranfänger kennzeichnenden Unfalltypen, insbesondere der Alleinunfall und die zugrunde liegenden Unfallrisiken, wie Selbstüberschätzung, geringe soziale Verantwortungsbereitschaft oder Auslebungstendenzen unter aktiver Mitarbeit der Teilnehmer zu erarbeiten. Darüber hinaus hat auch eine individuelle Risikobetrachtung zu erfolgen, wobei die Teilnehmer dahingehend angeleitet werden, sich über potentiell unfallkausale persönliche Schwächen im Allgemeinen, aber vor allem auch im speziellen Zusammenhang mit situationsspezifischen Außenreizen die zu erhöhter Irritierbarkeit, erhöhter Impulsivität, situationsspezifischer reaktiver Aggressivität oder Selbstüberforderung führen können), sowie mit Alkohol- oder Suchtmittelmissbrauch bewusst zu werden und darauf aufbauend individuelle unfallpräventive Lösungsstrategien zu erarbeiten.
Im Rahmen des Gefahrenwahrnehmungstraining werden die Fahranfänger unter aktiver Mitarbeit auf die rechtzeitige, visuelle Gefahrenwahrnehmung in konkreten, potentiell gefährlichen Situationen, etwa durch geeignete Filmausschnitte geschult. Zu erarbeiten sind insbesondere das richtige Beobachten in der Situation, die Fokussierung der Aufmerksamkeit auf relevante Situationsmerkmale und die Einschätzung wie sich die Situation entwickeln könnte. Die Teilnehmer sollen sich über das Ausmaß der mit der jeweiligen Situation verbundenen Gefahr bewusst werden. Auf potentiell gefährliche Situationen sollen unfallpräventive Verhaltensreaktionen abgestimmt werden, wobei generell die Notwendigkeit einer defensiven Fahrweise ins Bewusstsein gerückt werden soll. Situationsbedingte unfallpräventive Verhaltensreaktionen sollen somit gefestigt werden.
Finanzielle Belastung eines verkehrspsychologischen Gruppengesprächs nach Vereinbarung.
Finanzielle Belastung eines verkehrspsychologischen Gruppengesprächs nach Vereinbarung.
Wichtig! Sie müssen im nüchternen Zustand (0,0 Promille), sowie ohne sonstige Beeinträchtigungen (Suchtmittel, Medikamente…) zum verkehrspsychologischen Gruppengespräch erscheinen.
Das verkehrspsychologische Gruppengespräch umfasst laut Gesetz 2 UE (100 Minuten) und wird in Gruppen von mindestens 6 bis höchstens 12 Personen durchgeführt.
Im Rahmen des verkehrspsychologischen Gruppengesprächs sind die für Fahranfänger kennzeichnenden Unfalltypen, insbesondere der Alleinunfall und die zugrunde liegenden Unfallrisiken, wie Selbstüberschätzung, geringe soziale Verantwortungsbereitschaft oder Auslebungstendenzen unter aktiver Mitarbeit der Teilnehmer zu erarbeiten. Darüber hinaus hat auch eine individuelle Risikobetrachtung zu erfolgen, wobei die Teilnehmer dahingehend angeleitet werden, sich über potentiell unfallkausale persönliche Schwächen im Allgemeinen, aber vor allem auch im speziellen Zusammenhang mit situationsspezifischen Außenreizen die zu erhöhter Irritierbarkeit, erhöhter Impulsivität, situationsspezifischer reaktiver Aggressivität oder Selbstüberforderung führen können), sowie mit Alkohol- oder Suchtmittelmissbrauch bewusst zu werden und darauf aufbauend individuelle unfallpräventive Lösungsstrategien zu erarbeiten.
Die Ziele des verkehrspsychologischen Gruppengesprächs sind
Finanzielle Belastung eines verkehrspsychologischen Gruppengesprächs nach Vereinbarung.
Finanzielle Belastung eines verkehrspsychologischen Gruppengesprächs nach Vereinbarung.
NUR IN KÄRNTEN
Wichtig! Sie müssen im nüchternen Zustand (0,0 Promille), sowie ohne sonstige Beeinträchtigungen (Suchtmittel, Medikamente…) zu den fahreignungsfördernden Interventionen erscheinen.
Fahreignungsfördernde Interventionen können bei Fahranfängern (um das richtige Verhalten von Beginn an zu fördern), bei Verkehrsauffälligen (um das gefährdende Verhalten zu verändern und die Fahreignung wiederherzustellen), bei älteren Kraftfahrer:innen (da verschiedene Faktoren die Fahreignung beeinträchtigen können), sowie bei VPU-Anwärter:innen (um die Chancen für eine positive Begutachtung zu verbessern) eingesetzt werden. Fahreignungsfördernde Interventionen beinhalten individuelle Gespräche und Beratungen, in denen die Ursachen für das auffällige Verhalten und mögliche Veränderungsstrategien erarbeitet werden. In einigen Fällen kann eine Fahrverhaltensbeobachtung durchgeführt werden, um das reale Fahrverhalten zu analysieren und Verbesserungspotenziale zu erkennen.
Fahreignungsfördernde Interventionen beinhalten verkehrspsychologische Beratung, die Ihre Reflexions- und Veränderungsbereitschaft stärkt. Die Maßnahmen werden in Form von Einzelgesprächen und Trainings durchgeführt. Die fahreignungsfördernden Interventionen basieren auf individuellen Konzepten, um Sie bei der Veränderung Ihres Verhaltens zu unterstützen.
Finanzielle Belastung von fahreignungsfördernden Interventionen wird nach Zeitaufwand bemessen.
Finanzielle Belastung von fahreignungsfördernden Interventionen wird nach Zeitaufwand bemessen.
+Informationen zu fahreignungsfördernden Interventionen
Fahreignungsfördernde Interventionen (FFI) sind verkehrspsychologische Maßnahmen, um die Fahreignung von Kraftfahrer:innen zu verbessern oder wiederherzustellen. Sie unterstützen dabei, die Ursachen für Verkehrsauffälligkeiten zu erkennen, neues Verhalten zu lernen und zu stabilisieren, um langfristig die Fahreignung zu gewährleisten.
Fahreignungsfördernde Interventionen (FFI) basieren auf therapeutischen Ansätzen, die darauf abzielen, die Selbstreflexion zu fördern und um sich mit den Herausforderungen auseinanderzusetzen.
Personen, die in einem durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand beim Lenken eines Kraftfahrzeuges angehalten werden, haben sich gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung einer verkehrspsychologischen Untersuchung (VPU) zu unterziehen, wenn
Personen, die unter sonstiger Beeinträchtigung (Suchtmittel, Medikamente) beim Lenken eines Kraftfahrzeuges angetroffen worden sind, haben sich gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung einer verkehrspsychologischen Untersuchung (VPU) zu unterziehen, wenn
Die verkehrspsychologische Untersuchung beinhaltet neben der Überprüfung Ihrer kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit sowie der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung die Anamnese und das Explorationsgespräch. Die Ergebnisse werden der anordnenden Behörde beziehungsweise dem Amtsarzt übermittelt.
Personen, die in einem durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand beim Lenken oder Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges angehalten werden, haben sich gemäß Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung einer verkehrspsychologischen Nachschulung zu unterziehen, wenn
Personen, die unter Beeinträchtigung durch Suchtmittel, Medikamente etc. beim Lenken oder Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges angehalten worden sind, haben sich gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung einer verkehrspsychologischen Nachschulung zu unterziehen, wenn
Personen, wird gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung eine verkehrspsychologischen Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems angeordnet, wenn innerhalb von 2 Jahren (Beobachtungszeitraum) ein zweites Vormerkdelikt begangen wurde.
Besteht für Unternehmer:innen ein Interesse der psychologischen Eignung im Berufsverkehr bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Fahrer:innen einmalig oder auch regelmäßig hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, ihrem Verantwortungsbewusstsein etc. zu überprüfen.
Für die Fahrerlaubnis der FS-Gruppe 2 gelten strengere Vorgaben, betreffend
Die Überprüfung der psychologischen Eignung im Berufsverkehr der FS-Gruppe 2, welche die FS-Klassen C, C1, CE, CE1, D, D1. DE, D1E (das sind z.B. LKW und Bus) und die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen (FzF) umfasst, ist zur Prävention und Verhinderung von schwerwiegenden Unfällen eine geeignete Untersuchungsmethode.
Wir sind erfahrene Diagnostiker und unterstützen Sie dabei gerne. Wir beraten Sie zudem auch gerne im Vorfeld, unterstützen Sie im Auswahlprozess. Unsere erfahrenen Verkehrspsychologen führen folglich in Ihrem Auftrag die Überprüfungen mit wissenschaftlich fundierten und in der Praxis bewährten Testverfahren durch.
Nach Erteilung der Lenkberechtigung für die FS-Klasse A1, A2 und A müssen Fahranfänger:innen seit 2003 innerhalb von 12 bis 14 Monaten eine zweite Ausbildungsphase absolvieren. Diese umfasst neben zwei Perfektionsfahrten ein Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch (3 bis 9 Monate nach der Erteilung der Lenkberechtigung).
Nach Erteilung der Lenkberechtigung für die FS-Klasse B müssen Fahranfänger:innen seit 2003 innerhalb von 12 bis 14 Monaten eine zweite Ausbildungsphase absolvieren. Diese umfasst neben zwei Perfektionsfahrten ein Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch (3 bis 9 Monate nach der Erteilung der Lenkberechtigung).
Haben Sie Fragen, wie Sie Ihren Führerschein zurückerhalten können, zu den Bescheiden und dem Behördenkontakt, zur weiteren Vorgangsweise, zu Terminen, der zeitlichen Einteilung, zu den finanziellen Belastungen?
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